Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Affiliate-Programm von Growstruction
Präambel
Die Firma Growstruction (nachfolgend „Growstruction“) bietet Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensberatung und verwandten Bereichen an (nachfolgend „Growstruction-Dienstleistungen“). Diese Dienstleistungen werden aktiv über die Webseiten und Social Media-Accounts von Growstruction (nachfolgend „Growstruction-Webseiten“) beworben. Zu diesem Zweck erstellt Growstruction hochwertiges Foto-, Video-, Text- und sonstiges Werbematerial (nachfolgend „Werbematerial“). Ziel dieser Werbemaßnahmen ist es, Vertragsabschlüsse mit Kunden über die Growstruction-Dienstleistungen zu generieren. Im Rahmen des Partnerprogramms bietet Growstruction seinen Kunden an, gegen eine erfolgsabhängige Vergütung (Provision) über Affiliate-Links weitere Kunden zu werben.
Der Affiliate ist Kunde von Growstruction und möchte am Partnerprogramm teilnehmen. Growstruction wird dem Affiliate auf Grundlage dieser AGB Werbematerial und einen sogenannten Affiliate-Link zur Verfügung stellen, den der Affiliate auf seiner Webseite und/oder seinen Social-Media-Seiten (nachfolgend „Affiliate-Webseiten“) platzieren kann, damit potenzielle Kunden über den Affiliate-Link auf die Growstruction-Webseiten zugreifen und dort Verträge abschließen können. Für jeden erfolgreichen Vertragsabschluss zwischen Growstruction und einem vom Affiliate vermittelten Kunden soll der Affiliate eine erfolgsabhängige Vergütung (Provision) erhalten.
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1 Gegenstand dieser AGB ist die Bewerbung von Growstruction-Webseiten und den darauf angebotenen Growstruction-Dienstleistungen durch den Affiliate unter Verwendung des Werbematerials und des Affiliate-Links auf den Affiliate-Webseiten gegen Zahlung einer erfolgsabhängigen Provision.
1.2 Der Affiliate ist nicht zur Vermittlungstätigkeit verpflichtet, sondern er entscheidet nach eigenem Ermessen, wann und in welchem Umfang er die Growstruction-Dienstleistungen bewirbt. Der vorliegende Vertrag berechtigt den Affiliate, die darin beschriebenen Werbemaßnahmen unter Verwendung des Werbematerials zu ergreifen und dadurch Provisionen zu verdienen. Eine Pflicht zum Tätigwerden ist damit allerdings nicht verbunden.
1.3 Die Vorschriften der §§ 652 ff. BGB finden ergänzend auf das folgende Vertragsverhältnis Anwendung.
§ 2 Rechte und Pflichten von Growstruction
2.1 Growstruction wird dem Affiliate digitales Werbematerial in Form von Fotos, Videos und Werbetexten zur Verfügung stellen.
2.2 Growstruction stellt dem Affiliate einen Hyperlink zur Verfügung, der auf das Werbeangebot von Growstruction-Dienstleistungen auf den Growstruction-Webseiten verweist („Affiliate-Link“).
2.3 Growstruction wird durch ein Web-Tracking ermitteln, welche Kunden auf Grundlage des vom Affiliate verwendeten Affiliate-Links auf die Growstruction-Webseiten geleitet werden und ob die Kunden dort einen Vertrag mit Growstruction über die Erbringung von Growstruction-Dienstleistungen abschließen.
2.4 Growstruction wird den Affiliate über die Abrechnung gemäß § 4 Abs. 5 darüber unterrichten, wenn ein Kunde aufgrund einer über den Affiliate-Link erfolgten Weiterleitung auf die Growstruction-Webseiten dort einen Vertrag über Growstruction-Dienstleistungen abgeschlossen hat.
2.5 Growstruction ist berechtigt, andere Vertriebspartner, insbesondere weitere Affiliates, für die Bewerbung der Growstruction-Dienstleistungen einzuschalten.
§ 3 Rechte und Pflichten des Affiliates
3.1 Der Affiliate wird den Affiliate-Link in unveränderter Form und gut sichtbar auf der Affiliate-Webseite integrieren. Der Affiliate-Link muss stets im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem durch den Affiliate verwendeten Werbematerial integriert werden, sodass ein Kunde den Affiliate-Link beim Betrachten des Werbematerials jederzeit zur Kenntnis nehmen und durch einen Klick auslösen kann. Der Affiliate wird sicherstellen und überprüfen, dass der Affiliate-Link funktionstüchtig ist und etwaige Kunden beim Betätigen des Affiliate-Links auf die Growstruction-Webseiten weitergeleitet werden.
3.2 Der Affiliate wird das von Growstruction zur Verfügung gestellte Werbematerial nur in technisch und inhaltlich unveränderter Form und stets unter gleichzeitiger Bereitstellung des Affiliate-Links verwenden. Werbematerial und Affiliate-Link dürfen ausschließlich auf den Affiliate-Webseiten und ausschließlich durch den Affiliate verwendet werden.
3.3 Eine Verwendung des Werbematerials für andere Zwecke, insbesondere für die Bewerbung eigener Produkte des Affiliates oder die Produkte Dritter, ist dem Affiliate ausdrücklich untersagt. Das Werbematerial darf ausschließlich online auf den Affiliate-Webseiten genutzt werden. Eine offline-Nutzung, beispielsweise für Print oder TV, ist nicht gestattet. Für jeden einzelnen Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Pflichten aus diesem Absatz verpflichtet sich der Affiliate, eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € an Growstruction zu zahlen.
3.4 Der Affiliate stellt sicher und garantiert gegenüber Growstruction, dass die Affiliate-Webseiten, auf denen er das Werbematerial und den Affiliate-Link platziert, sowie der auf den Affiliate-Webseiten von ihm zur Verfügung gestellte Inhalt – mit Ausnahme des Werbematerials – nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter (insbesondere Marken-, Design-, Urheber- und/oder allgemeine Persönlichkeitsrechte) verstoßen.
3.5 Der Affiliate ist – mit Ausnahme der Einschränkung aus Abs. 3.1-3.4 – in der inhaltlichen Gestaltung der Affiliate-Webseiten frei. Er ist auch frei, ob er überhaupt Affiliate-Links auf den Affiliate-Webseiten setzt. Growstruction wird auf die Gestaltung der Affiliate-Webseiten keinen Einfluss nehmen und dem Affiliate insoweit keine Weisungen erteilen. Growstruction wird die Affiliate-Webseiten auch nicht inhaltlich prüfen.
3.6 Der Affiliate darf weitere Vertriebspartner nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung von Growstruction für die Bewerbung der Growstruction-Webseiten einschalten.
3.7 Der Affiliate verpflichtet sich, hinsichtlich der im Rahmen dieses Vertrags erlangten Kenntnisse, insbesondere über das Geschäftsmodell von Growstruction und über den Inhalt und die Konditionen dieses Vertrags, Stillschweigen zu bewahren. Das Nähere regelt die zwischen den Parteien abzuschließende Verschwiegenheitsvereinbarung.
3.8 Es besteht zugunsten von Growstruction keine Exklusivität. Der Affiliate ist frei darin, auch an anderen Affiliate-Programmen teilzunehmen.
§ 4 Vergütung
4.1 Der Affiliate erhält vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen einen Anspruch auf Provision für alle von ihm während der Vertragslaufzeit durch Einbindung des Affiliate-Links auf Affiliate-Webseiten vermittelten Verträge über die Erbringung von Growstruction-Dienstleistungen, sobald und soweit Growstruction das Geschäft ausführt und der Kunde gezahlt hat (pay-per-sale).
4.2 Die Provision beträgt 35 % der bei Growstruction eingehenden Vergütung aus dem vom Affiliate vermittelten Vertrag über Growstruction-Dienstleistungen. Die Provision wird gezahlt, solange und soweit der vermittelte Vertrag Bestand hat.
4.3 Wiederholungs-, Nachbestellungen und Folgeaufträge mit Kunden, die nicht auf eine erneute unmittelbare Vermittlungstätigkeit des Affiliates durch erneute Verwendung des Affiliate-Links seitens der Kunden zurückzuführen sind, werden nicht verprovisioniert.
4.4 Der Provisionsanspruch entsteht und ist fällig mit Abschluss des vollwirksamen und rechtsbeständigen Vertrages zwischen Growstruction und dem vom Affiliate vermittelten Kunden. Ein Provisionsanspruch entsteht nicht oder entfällt, wenn feststeht, dass der Kunde nicht leistet. Die Nichtleistung des Kunden steht insbesondere fest, wenn der Kunde vom Geschäft mit Growstruction zurücktritt oder dieses anficht, soweit Growstruction den Rücktritt oder die Anfechtung nicht zu vertreten hat, wenn der Kunde den Widerruf erklärt oder wenn Growstruction nach billigem Ermessen und bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns die Einleitung weiterer Schritte zur Herbeiführung des Leistungserfolgs durch den Kunden nicht zumutbar ist. Der Provisionsanspruch entfällt ferner im Falle der Nichtausführung des Geschäfts, wenn und soweit diese auf Umständen beruht, die Growstruction nicht zu vertreten hat. In diesen Fällen sind bereits von Growstruction an den Affiliate gezahlte Provisionen vom Affiliate zurückzuerstatten.
4.5 Growstruction wird über den Provisionsanspruch des Affiliates monatlich gegenüber dem Affiliate abrechnen. Die Abrechnung wird spätestens zum 15. des Folgemonats erfolgen und sämtliche provisionspflichtigen Vertragsschlüsse über Growstruction-Dienstleistungen des Vormonats enthalten.
4.6 Mit der vertraglich vereinbarten Provision wird die gesamte Tätigkeit des Affiliates einschließlich aller ihm entstehenden Aufwendungen abgegolten. Ein darüber hinausgehender Vergütungs- oder Ersatzanspruch besteht nicht.
§ 5 Rechteeinräumung
5.1 Growstruction räumt dem Affiliate an dem ihm zur Verfügung gestellten Werbematerial ein einfaches Nutzungsrecht für die Laufzeit dieses Vertrags ein. Das Nutzungsrecht erstreckt sich ausschließlich auf die auf Grundlage dieses Vertrags vorgenommene Nutzung des Werbematerials durch den Affiliate für Affiliate-Werbung auf Affiliate-Webseiten. Das Nutzungsrecht erstreckt sich ausdrücklich nicht auf die Offline-Nutzung des Werbematerials (insbesondere für Print-Medien, Radio oder TV), die Online-Nutzung außerhalb von Affiliate-Webseiten und die Verwendung des Werbematerials ohne gleichzeitige Bereitstellung des Affiliate-Links.
5.2 Der Affiliate ist nicht berechtigt, Unterlizenzen an dem Nutzungsrecht zu erteilen oder das Nutzungsrecht an Dritte weiterzugeben. Er ist nicht berechtigt, das Werbematerial zu bearbeiten.
5.3 Der Affiliate verpflichtet sich, das Werbematerial nicht außerhalb des in den vorstehenden Absätzen eingeräumten Nutzungsrechts zu verwenden. Für jeden einzelnen Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen diese Pflicht verpflichtet sich der Affiliate, eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € an Growstruction zu zahlen.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
6.1 Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Vertragsparteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
6.2 Das Recht, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
6.3 Mit Beendigung des Vertrags endet das Recht des Affiliates zur Nutzung des Werbematerials und des Affiliate-Links. Er hat sämtliches Werbematerial und sämtliche Affiliate-Links unverzüglich von den Affiliate-Webseiten zu entfernen und deren Nutzung einzustellen.
§ 7 Haftung
7.1 Ansprüche des Affiliates auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Affiliates aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Growstruction, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
7.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Growstruction nur auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Affiliates aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.3 Die Einschränkungen der Absätze 7.1 und 7.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Growstruction, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
7.4 Wird Growstruction aufgrund von Rechtsverstößen oder Schutzrechtsverletzungen des Affiliates auf den Affiliate-Seiten von Dritten in Anspruch genommen, so wird der Affiliate Growstruction auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen. Dies gilt nicht, sofern die Ansprüche auf einer Verwendung des Werbematerials durch den Affiliate beruhen.
§ 8 Schlussbestimmungen
8.1 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht mit Ausnahme des deutschen internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
8.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, ist Köln.
8.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags, einschließlich dieses § 8 Abs. 3, bedürfen der Schriftform, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
8.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die, soweit rechtlich zulässig, nach Ort, Zeit, Maß und Geltungsbereich wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war. Dies gilt entsprechend im Fall von unbeabsichtigten Lücken in diesem Vertrag. Diese salvatorische Klausel ist keine bloße Beweislastumkehr, sondern bedingt § 139 BGB insgesamt ab.
Growstruction
Hinweis: Kennzeichnungspflicht Partnerprogramm
In Europa müssen Partner-Links gekennzeichnet werden, wenn Werbung für eine Produkt oder eine Dienstleistung auf anderen Plattformen für Produkte oder Dienstleistungen gemacht wird. Dies ist Teil der rechtlichen Verpflichtungen zur Transparenz und zum Schutz der Verbraucher. Hier sind einige wichtige Punkte, die du beachten musst:
- Transparenzpflicht: Du musst klar und deutlich angeben, dass es sich bei den Links um Affiliate-Links handelt und dass du möglicherweise eine Provision verdienst, wenn Nutzer über diese Links einkaufen.
- Kennzeichnung: Die Kennzeichnung muss direkt beim Link erfolgen, z.B. durch Hinweise wie „Werbung“, „Anzeige“, „Affiliate-Link“ oder „Werbelink“.
- Rechtliche Rahmenbedingungen: In der EU gibt es verschiedene gesetzliche Bestimmungen, die diese Anforderungen regeln, darunter das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die E-Commerce-Richtlinie.
- Plattformrichtlinien: Neben den gesetzlichen Vorgaben solltest du auch die Richtlinien der Plattformen beachten, auf denen du die Links teilen (z.B. YouTube, Instagram, TikTok oder Blogs).
Ein Beispiel für eine korrekte Kennzeichnung könnte so aussehen: „Dieser Beitrag enthält Partner-Links. Wenn Sie über diese Links einkaufen, erhalte ich eine kleine Provision. Für Sie entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.“
Hier gibt es mehrere Internetseiten, auf denen du die relevanten Gesetze und Richtlinien zur Kennzeichnung von Partner-Links und Werbung in Europa findest:
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV): Die offizielle Website des BMJV bietet Zugang zu deutschen Gesetzen und Verordnungen, einschließlich des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
- Europäische Union: Die offizielle Website der Europäischen Union bietet Informationen über EU-Richtlinien und -Verordnungen, die für Werbung und Affiliate-Links relevant sind.
- Die Bundesnetzagentur: Diese Seite bietet Informationen zu Themen wie Telemediengesetz (TMG) und Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
- Verbraucherzentrale: Die Verbraucherzentralen bieten praktische Informationen und Tipps zur Kennzeichnungspflicht von Werbung.
- Wettbewerbszentrale: Die Wettbewerbszentrale überwacht den fairen Wettbewerb und bietet Informationen zur rechtlichen Lage in Bezug auf Werbung und Affiliate-Links.
